Finanzbuchhaltung
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben aus den Bereichen Finanzbuchhaltung. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung als Steuerberater betreuen und beraten wir Sie qualifiziert. So behalten Sie stets den Überblick und sind bestens gerüstet für den Jahresabschluss oder eventuelle Wirtschaftsprüfungen.
Sie brauchen die Unterlagen und Belege nur noch an uns weiterleiten oder bei DATEV Unternehmen Online hochladen, wir erledigen alles Weitere für Sie. Dazu gehört sowohl die Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung als auch betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Unsere Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung
- Erfassen und Verbuchung der Belege
- Kontieren von Buchungsbelegen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Bilanzerstellung/ Einnahmenüberschussrechnung
Lohnbuchhaltung
Wir stehen Ihnen auch für die Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens zur Seite. Gerade als Arbeitgeber brauchen Sie einen Steuerberater, auf den Sie und Ihre Mitarbeiter sich, wenn es um den Lohn geht, vollkommen verlassen können. Wir sind dafür da, für Sie Zeit und Aufwand einzusparen. Verzichten Sie auf Experimente bei der Lohnbuchhaltung und kommen Sie direkt zu uns.
Das Personal ist für ein Unternehmen eins der wichtigsten Ressourcen. Dementsprechend ist auch die pünktliche und ordnungsgemäße Zahlung des Lohns sowie die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter ein zentraler Punkt für ein Unternehmen. Besonders bei einer wachsender Zahl an Mitarbeitern wird die Lohnbuchhaltung zu einer immer Zeit intensiveren Aufgabe.Unsere Leistungen für Ihre Lohnbuchhaltung
Heutzutage umfasst der Bereich Lohnbuchhaltung viel mehr als nur die reine Gehaltsabrechnung. Aufgaben aus den Bereichen Entgeltumwandlungen, Mitarbeiterbeteilungen, Direktversicherungen, Abfindungen und vieles mehr machen die Lohnabrechnungen zu einem hoch komplexen und vielfältigen Gebiet. Als Ihr Steuerberater übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (Brutto-Nettoabrechnungen)
- elektronische Meldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaft und über die Lohnsteuer
- Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für Mutterschaftsgeld
- Erstellung von Bescheinigungen
- Beratung und Betreuung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungsprüfungen und Berufsgenossenschaftsprüfungen
Jahresabschluss und Steuererklärungen
Der Jahresabschluss ist für ein Unternehmen ein wichtiger und zentraler Punkt in der Buchhaltung. Darin enthalten sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die zum rechnerischen Abschlusses des Geschäftsjahrs führen.
Wir übernehmen alle Aufgaben des Jahresabschlusses und bringen Ihr Geschäftsjahr zu einem erfolgreichen Abschluss. Wir nehmen Ihre Bedürfnisse sehr ernst und bringen die gesetzlichen Vorgaben (durch das HGB und die Steuergesetze) mit Ihren Zielen ins Gleichgewicht.
Folgendes übernehmen wir für Sie:
- Eröffnungsbilanz
- Zwischenbilanz
- Jahresbilanz
- Steuererklärung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Als Steuerberater kenne ich die monatlichen Zahlen der Buchführung, den Jahresabschluss und alles, was sonst rund um Zahlen, Steuern und Personal in den Unternehmen meiner Mandanten wichtig ist.
Kleine und Mittelständische Unternehmen müssen sich in modernen Märkten besonderen Herausforderungen stellen. Veränderungen in den Marktstrukturen, neue Märkte und Vertriebsformen durch das Internet, schneller Wandel im Kundenverhalten auch ein Virus wie Corona kann das Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.
Wir konzentrieren uns in der betriebswirtschaftlichen Beratung deshalb auf praxisnahe und nachvollziehbare Vorschläge und nachhaltige Lösungen.
Dazu bieten wir Ihnen Beratung in folgenden Bereiche:
- Wahl bei der Gesellschaftsform
- Mithilfe bei Gesellschaftsgründungen, - veränderungen wie Formwechsel Umwandlung, Eintritt und Austritt von Gesellschaftern, ect.
- Organisation des Rechnungswesens durch Belegaufbereitungs- und –ablagesysteme
- Erstellung von Business-, Finanz- und Ergebnisplanungen
- Finanzierungsvergleiche, Aufstellung von Zins- und Tilgungsplänen
- Prüfung alternativer Finanzierungskonzepte unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen
- Einbeziehung von öffentlichen Förderprogrammen (z. B. Digitalisierungsprämien) in die Finanzierung
Einkommensteuererklärung
Wir unterstützen Sie bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, wenn für Sie hierzu eine Pflicht besteht (Pflichtveranlagung). Die Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung besteht z.B. in folgenden Fällen:
- Ehepartner mit Steuerklasse III/ V
- Eintragung eines Freibetrags in den ELStAM (elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen)
- Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld) und Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr
- Zusätzliche Einkünfte aus
- gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit – auch wenn diese nebenberuflich erzielt werden (z.B. durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage etc.)
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträgen
- Renteneinnahmen
Auch für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann es sich lohnen eine Steuererklärung einzureichen (Antragsveranlagung). Denn durchschnittlich erhalten Steuerpflichtige eine Steuererstattung von 1.000 Euro zurück. In folgenden Fällen lohnt es sich besonders:
- Hohe Werbekosten, welche über dem Werbekostenpauschbetrag liegen
- Hohe außergewöhnliche Belastungen
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen sowie für Haushaltshilfen
- Verheiratete mit sehr unterschiedlichen Einkommen und Steuerklassenkombination IV/ IV