Leistungen

Von der laufenden Buchhaltung bis zur betriebswirtschaftlichen Beratung – alles aus einer Hand.

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben aus dem Bereich Finanzbuchhaltung. Mit unserer langjährigen Erfahrung betreuen und beraten wir Sie qualifiziert. So behalten Sie stets den Überblick und sind bestens gerüstet für den Jahresabschluss oder eventuelle Prüfungen.

Sie leiten uns Ihre Unterlagen und Belege einfach weiter oder laden sie bei DATEV Unternehmen online hoch – wir erledigen alles Weitere. Dazu gehören sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erfassen und Verbuchen der Belege
  • Kontieren von Buchungsbelegen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Bilanzerstellung bzw. Einnahmenüberschussrechnung

Lohnbuchhaltung

Gerade als Arbeitgeber brauchen Sie einen Steuerberater, auf den Sie und Ihre Mitarbeiter sich beim Thema Lohn vollkommen verlassen können. Wir sparen Ihnen Zeit und Aufwand – verzichten Sie auf Experimente bei der Lohnbuchhaltung.

Die pünktliche und ordnungsgemäße Lohnzahlung ist ein zentraler Punkt für jedes Unternehmen. Mit wachsender Mitarbeiterzahl wird die Lohnbuchhaltung immer zeitintensiver. Heute umfasst sie weit mehr als die reine Gehaltsabrechnung: Entgeltumwandlungen, Mitarbeiterbeteiligungen, Direktversicherungen oder Abfindungen machen sie zu einem komplexen Gebiet.

Das übernehmen wir für Sie

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (Brutto-Netto-Abrechnungen)
  • Elektronische Meldungen und Beitragsnachweise für Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Lohnsteuer
  • Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für Mutterschaftsgeld
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Beratung und Betreuung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Der Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung schließt Ihr Geschäftsjahr rechnerisch ab. Wir übernehmen alle Aufgaben rund um den Abschluss und bringen die gesetzlichen Vorgaben aus HGB und Steuergesetzen mit Ihren Zielen ins Gleichgewicht.

Das übernehmen wir für Sie

  • Eröffnungsbilanz
  • Zwischenbilanz
  • Jahresbilanz
  • Betriebliche Steuererklärungen

Zusätzlich analysieren wir die wichtigsten Kennzahlen der vergangenen Jahre, um Optimierungspotenzial für das Folgejahr aufzuzeigen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Als Steuerberater kenne ich die monatlichen Zahlen Ihrer Buchführung, den Jahresabschluss und alles, was sonst rund um Zahlen, Steuern und Personal in Ihrem Unternehmen wichtig ist.

Kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen: veränderte Marktstrukturen, neue Vertriebswege durch das Internet, schneller Wandel im Kundenverhalten oder unvorhersehbare Krisen. Wir konzentrieren uns deshalb auf praxisnahe, nachvollziehbare Vorschläge und nachhaltige Lösungen.

Wir beraten Sie unter anderem bei

  • der Wahl der Gesellschaftsform
  • Gesellschaftsgründungen und -veränderungen wie Formwechsel, Umwandlung, Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • der Organisation des Rechnungswesens durch Systeme zur Belegaufbereitung und -ablage
  • der Erstellung von Business-, Finanz- und Ergebnisplanungen
  • Finanzierungsvergleichen sowie Zins- und Tilgungsplänen
  • der Prüfung alternativer Finanzierungskonzepte unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen
  • der Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme in die Finanzierung

Einkommensteuererklärung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung – ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind (Pflichtveranlagung) oder freiwillig eine Erklärung einreichen möchten (Antragsveranlagung).

Eine Pflicht zur Abgabe besteht zum Beispiel bei

  • Ehepartnern mit der Steuerklassenkombination III/V
  • einem eingetragenen Freibetrag in den ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld) von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr
  • zusätzlichen Einkünften aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit – auch nebenberuflich, z. B. durch eine Photovoltaikanlage
  • Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Renteneinnahmen (je nach Höhe)

Freiwillig lohnt es sich besonders bei

  • Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • hohen außergewöhnlichen Belastungen
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
  • Verheirateten mit sehr unterschiedlichen Einkommen und der Steuerklassenkombination IV/IV

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